"Das ist uns durchgerutscht"

Architekt darf nicht im Gestaltungsbeirat sitzen


Stefan Feigel

Stefan Feigel

Von Uli Karg

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Landshut besteht aus drei festen stimmberechtigten Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Dabei handelt es sich um externe Fachleute, die laut Geschäftsordnung zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit im Stadtgebiet weder planen noch bauen dürfen. Gleiches gilt auch für Stadträte, die beratend und ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Und für den Vertreter der Förderer als Sonderfachmann für das historische Stadtbild. Als solcher nimmt der Landshuter Architekt Stefan Feigel an den Sitzungen teil, seit er im November 2018 Chef der Förderer wurde. Ungeachtet dessen, dass er seitdem auch in der Stadt geplant und gebaut hat.

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