Erding/Landshut

"Wenn du mich verlässt, mache ich dich fertig!" - Ex-Freund als Vergewaltiger vor Gericht gezerrt


Symbolbild: dpa

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Von Redaktion idowa

Die Zahl der Ungereimtheiten war dann doch zu hoch: Die Verhandlung gegen einen 29-jährigen Erdinger wegen Vergewaltigung vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts ist am Mittwoch ausgesetzt worden.

Nachdem das vermeintliche Opfer, bei der es sich um die Ex-Freundin des Angeklagten handelt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte, scheinen erhebliche Zweifel an der Darstellung der Frau aufgekommen zu sein - zumal der 29-Jährige die Vergewaltigungsvorwürfe vehement bestreitet und zu Prozessbeginn von einem Rachefeldzug seiner Ex-Freundin sprach. Nun soll ein Glaubwürdigkeitsgutachten weiterhelfen.

Es stand Aussage gegen Aussage. Den Angaben der jungen Frau bei der Polizei entsprechend hatte die Staatsanwaltschaft dem Disponenten Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen. Wie berichtet, soll er seine ehemalige Freundin am Abend des 11. November 2013 in deren Wohnung zwei Mal vergewaltigt haben. Gleich nachdem sie ihm die Tür geöffnet hatte, wurde sie laut Anklage von Alexander M. gepackt und in die Küche gezerrt, wo er die Tür verschloss. Folgt man der Anklage, so schlug M. seine Freundin zudem brutal, zerrte sie an den Haaren durch die Küche und biss sie in Brüste, Vagina und Lippen.

Der Angeklagte beteuerte, dass es zu diesem Vorfall niemals gekommen sei. Die Beziehung zu der Frau sei im November 2013 in seinen Augen allerdings bereits kaputt gewesen. Er habe zu dieser Zeit Sabine P. gegenüber erstmals Trennungsgedanken geäußert. Diese habe ihm daraufhin gedroht: "Wenn Du mich verlässt, mache ich Dich fertig." Seine Ex-Freundin habe ihm konkret gesagt, dass sie ihn dann der Vergewaltigung bezichtigen werde. Im Mai 2014 habe sie ihre Drohung schließlich wahr werden lassen und ihn bei der Polizei angezeigt - "nachdem sie erfahren hat, dass ich eine neue Beziehung habe". Wie er in der Zwischenzeit erfahren habe, habe Frau P. auch anderen Ex-Freunden gegenüber derartige Drohungen geäußert, sagte M. und nannte Namen. Diese Männer würden sich dem Gericht jederzeit als Zeugen zur Verfügung stellen.

Ein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Frau ist insofern auch nötig, als dass es neben ihrer Aussage keine weiteren Beweise dafür gibt, dass tatsächlich eine Vergewaltigung stattgefunden hat.