Änderung im Baurecht

Wenig Gemeinden reagieren mit Satzung


Die Grafik zeigt die Veränderung im Abstandsflächenrecht. Vereinfacht gesagt: Wenn die Wand zehn Meter hoch ist, waren laut Bauordnung vorher zehn Meter Abstand nötig, nun wären es nur noch vier Meter.

Die Grafik zeigt die Veränderung im Abstandsflächenrecht. Vereinfacht gesagt: Wenn die Wand zehn Meter hoch ist, waren laut Bauordnung vorher zehn Meter Abstand nötig, nun wären es nur noch vier Meter.

Von 1 H (einmal die Wandhöhe) auf 0,4 H bei der Abstandsflächentiefe - das war eine der Hauptänderung der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Februar neu in Kraft trat. Ziel ist es, mehr Fläche zu nutzen; dafür schrumpfen aber die Abstände. Ein paar Gemeinden sind davon nicht begeistert und erlassen eine Satzung, damit weiterhin die bisherigen Abstände gelten. Manch einer kritisiert ein ganz anderes Problem: Bauen im Außenbereich.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat