Gemeinschaftsunterkunft ist zulässig

Verwaltungsgericht Regensburg entscheidet gegen Altdorf


sized

Das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg. (Symbolbild)

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Dienstag geurteilt, dass die Entscheidung des Landratsamts, in Sachen Gemeinschaftsunterkunft am Sonnenring das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, rechtmäßig war. 2016 und 2017 hatte die Gemeinde dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Zu Unrecht, sagte das Landratsamt und hat jetzt Recht bekommen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat