Landkreis Landshut

Keine Gemeinschaftsunterkunft am Sonnenring

Bauausschuss arbeitet umfangreiche Tagesordnung ab


Von Redaktion Landkreis Landshut

In der jüngsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses unter Leitung von Bürgermeister Helmut Maier waren ausschließlich Bauvoranfragen und -anträge auf der Agenda, die Stefanie Detterbeck in Vertretung der Bauamtschefin Claudia Hauser dem Ausschuss präsentierte. Alle Entscheidungen, die zu treffen waren, fielen einstimmig.

So wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Erneuerung der zwei vorhandenen Streusalzsilos mit je 250 Quadratmetern an der Äußeren Parkstraße, die nun um einen Meter höher als bisher werden, erteilt. Auch eine Betriebserweiterung mit Errichtung eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung in zweigeschossiger Bauweise mit Walmdach am Sonnenring fand keinen Widerspruch. Ebenfalls Zustimmung fand die beantragte Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses um einen Anbau, trotz Abweichungen vom Bebauungsplan, am Abensberg in Pfettrach. Dem Umbau eines Einfamilienhauses sowie Abbruch und Wiederaufbau des Garagengebäudes mit Schuppen am Aicher Weg wurde gleichfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Erneut sprach sich das Gremium gegen die Errichtung einer Gambioneneinfriedung am Rebenring aus. Bereits einem früheren Antrag in gleicher Angelegenheit widersprach der Bauausschuss wegen der mit 1,80 Meter zu großen Höhe. Laut Bebauungsplan darf eine Höhe von 1,60 Metern nicht überschritten werden. Nun wurde entgegen dem damaligen Bescheid eine derartige Wand mit zusätzlichen Efeuelementen errichtet, deren Höhe zwischen zwei und 2,45 Metern Höhe misst, wofür das Einvernehmen der Gemeinde abermals nicht erteilt werden konnte. Hingegen gab es keine Einwände zum Antrag auf Abriss und Ersatzneubau eines Nebengebäudes mit Garage an der Spitzwegstraße. Auch die beantragte Tektur zur Errichtung eines Wohnhauses mit Scheune und Garage in Gstaudach fand keine Einwände.

Einstimmig widersprach der Ausschuss einem Antrag auf Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft am Sonnenring. In diesem Mischgebiet wäre ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen geplant, in dem in 50 Wohn- und Schlafräumen Platz für 200 Personen mit Gemeinschaftsküchen und -sanitärräumen geschaffen werden soll. Begründet mit der Gebietsunverträglichkeit verwehrte das Gremium diesem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.

Dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von drei Reihenhäusern mit nur drei Garagen am Hechtweg wurde so nicht zugestimmt. Eine Zustimmung ist aber möglich, wenn insgesamt fünf Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden können. Ein Abschluss eines eventuellen Ablösevertrags für die zwei fehlenden Stellplätze und/oder der Errichtung von Duplex-Stellplätzen wurde nicht zugestimmt. Der geplanten Baugrenzenüberschreitug für dieses Projekt würde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn die Stellplatzproblematik in den Griff bekommen wird. Allerdings wäre für jedes Reihenhaus beziehungsweise für jede Wohneinheit ein separater, eventuell neuer Kanalanschluss erforderlich, wofür der Antragsteller die Kosten zu tragen hätte. Ein weiterer Antrag auf Vorbescheid zielte auf einen geplanten Dachgeschossausbau mit Errichtung von zwei Dachgauben und einer energetischen Sanierung an der Nußbaumstraße. Dem wurde zugestimmt, allerdings ist, sollte das Dachgeschoss als weiterer Wohnraum genutzt werden, hier auch ein weiterer Stellplatz nachzuweisen, war sich das Gremium einig.

Anträge auf isolierte Befreiung betrafen die Errichtung eines Carports an der Smaragdstraße, die Errichtung eines schmiedeeisernen Metallzauns mit einer Höhe von 1,10 Metern an der Hauptstraße, die Errichtung eines Metallzauns am Hechtweg, denen allen das Einvernehmen erteilt wurde.

Eine Stützmauer am Bürgermeister-Preißer-Ring kann ebenfalls errichtet werden, sofern diese aber aufgeböscht wird, und auch gegen die Errichtung einer Stahlbetonstützmauer mit einer Höhe von 1,45 Metern in der Pfettracher Schwarzleiten gab es keine Einwände, wobei hier zur Auflage gemacht wurde, entlang dieser Mauer eine Strauchbepflanzung vorzunehmen. Zugestimmt hat der Ausschuss weiter einem Antrag auf die fünfte Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheids aus dem Jahr 2002 um weitere zwei Jahre zur Bebauung mit zwei Einzelhäusern am Pfarrkofener Weg in Pfettrach. Mit der Mitteilung über einen Bauantrag, der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wurde, endete diese umfangreiche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses.