Landgericht

Starke Sucht und kostspielige Gattin: Dealer vor Gericht


Der Angeklagte hatte einen schwunghaften Handel mit Marihuana, Speed und Ecstasy betrieben. (Symbolbild)

Der Angeklagte hatte einen schwunghaften Handel mit Marihuana, Speed und Ecstasy betrieben. (Symbolbild)

Von kö

Der Sachverhalt stand für alle Verfahrensbeteiligten fest: Der Angeklagte, Tomasz S., hatte von 2015 bis Juli 2016 im Raum Vilsbiburg, Landshut und Dingolfing einen schwunghaften Handel mit Marihuana, Speed und Ecstasy betrieben.

Die Betäubungsmittel hatte er nahezu wöchentlich in den Niederlanden erworben. Das Landgericht hat S. gestern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt. Strittig war allerdings die Frage, ob die Unterbringung des 35-Jährigen in einer Entziehungsanstalt vonnöten ist. Während für Staatsanwalt Dr. Benedikt Berger die Taten in erster Linie von einem Gewinnstreben motiviert waren, sah Verteidiger Thomas Fauth einen Hang zu Suchtmitteln bei seinem Mandanten gegeben und damit die Voraussetzungen für eine Unterbringung als erfüllt an. Die sechste Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Ralph Reiter folgte dieser Einschätzung und ordnete eine solche an.

Dem Urteil lag eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zugrunde. Die Kammer hatte Tomasz S. für den Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und sieben Jahren in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem gebürtigen Polen 42 Fälle der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie zwei Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Tomasz S. hatte die Drogen mehrheitlich im Kilobereich aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht und hier gewinnbringend an verschiedene Abnehmer weiterverkauft.

Für ein Kilogramm Marihuana hatte der gelernte Polsterer, der zuletzt bei BMW gearbeitet hat, zwischen 4.300 und 5.000 Euro, für ein Kilo Speed zwischen 800 und 1.000 Euro verlangt. Eine Ecstasy-Tablette kostete bei S. zwischen 4,50 und 5,50 Euro. Tomasz S. hatte diesen Sachverhalt der Verständigung gemäß zu Prozessbeginn im Wesentlichen eingeräumt. Als Motiv hatte er die eigene Drogenabhängigkeit sowie finanziellen Druck durch die hohen Ansprüche seiner Ehefrau genannt.

Den ausführlichen Bericht finden Sie am Donnerstag (26. Januar) in der Landshuter Zeitung.