Corona im Landkreis Landshut

Seit Sonntag gilt Stufe Rot


Seit Sonntag gelten strengere Regeln.

Seit Sonntag gelten strengere Regeln.

Es hatte sich abgezeichnet, jetzt ist es fix: Seit Sonntag gelten im Landkreis Landshut wieder strengere Corona-Regeln. Das teilte das Landratsamt Samstagmittag in einer Pressemeldung mit. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis ist derzeit höher als je zuvor.

Zwei Faktoren waren für die Änderungen ausschlaggebend: 80 Prozent der Intensivbetten im Rettungsdienstbereich Landshut sind laut der Meldung belegt. In der Region Landshut sind Stand Samstagnachmittag laut Divi-Intensivregister nur zwei Betten auf Intensiv frei, im gesamten Einzugsbereich mit den Landkreisen Kelheim und Dingolfing-Landau stehen sechs von 63 Intensivbetten zur Verfügung.

Außerdem liegt die Sieben-Tage-Inzidenz jenseits der 300er-Marke. Am Samstag wies das Robert-Koch-Institut im Landkreis eine Inzidenz von 413,8 aus, am Sonntag immer noch 402,6.

Die Werte in der Stadt bleiben weiter unter dem Grenzwert von 300 (238,1 am Samstag und 232,7 am Sonntag laut RKI). Folgende strengere Regeln gelten daher nur für den Landkreis Landshut, jedoch nicht für die Stadt:

  • Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G zugänglich waren, stellen jetzt auf 2G um. Rein dürfen also nur Geimpfte und Genesene, keine Getesteten. Ausgenommen werden laut Landratsamt Gastronomiebetriebe, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Dort bleibt es bei 3Gplus. In Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Die Zugangsregelung 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Laut Landratsamt ist es dabei egal, ob es sich dabei um den Kontakt zu Kunden, andere Beschäftigten oder sonstigen Personen handelt. Das gelte allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
  • Der Zugang zu Handel und ÖPNV unterliegt weiter keiner 3G-Regelung.

Zudem ist es laut Pressemeldung weiter verpflichtend, eine FFP2-Maske zu tragen - ausgenommen ist hier das Personal, bei dem weiterhin eine medizinische Maske ausreicht.