Landshut

Neu aufgerollter Prozess gegen Frauenarzt endet mit Haftstrafe


Im neu aufgerollten Prozess gegen einen Frauenarzt aus Osnabrück, der seine Frau getötet haben soll, ist am Freitag ein Schuldspruch erfolgt.

Im neu aufgerollten Prozess gegen einen Frauenarzt aus Osnabrück, der seine Frau getötet haben soll, ist am Freitag ein Schuldspruch erfolgt.

Von kö

Im neu aufgerollten Prozess gegen einen Frauenarzt aus Osnabrück, der seine Frau getötet haben soll, ist am Freitag ein Schuldspruch erfolgt.

Die sechste Strafkammer des Landgerichts Landshut hat den 57-jährigen Medizinprofessor wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Kammer hegt "keine vernünftigen Zweifel" an der Schuld des Angeklagten, sagte Vorsitzender Richter Ralph Reiter in der Urteilsbegründung. Zwar könnten die Indizien für sich allein gesehen einen Schuldspruch nicht tragen, aber: "Entscheidend war die Gesamtschau." Der 57-Jährige, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert und von der "Seelenverwandtschaft" zu seiner Frau gesprochen hatte, nahm das Urteil sichtlich erschüttert zur Kenntnis.

Wie schon der Bundesgerichtshof - der den im Januar 2015 erfolgten Freispruch des Frauenarztes aufgrund eines "rechtstechnischen Fehlers" in der schriftlichen Urteilsbegründung aufgehoben hatte - bezeichnete auch Reiter die Beweislage, von der die Kammer auszugehen hatte, als schwierig. Man habe lediglich eine Vielzahl von Indizien gehabt und daher mit 20 Verhandlungstagen einen hohen Aufwand betrieben, um diese gewissenhaft abzuwägen. Dabei habe der Prozess, der auch ein Abklatsch des ersten hätte werden können, eine "eigene Dynamik" entwickelt - dementsprechend sei man auch zu einem anderen Urteil gelangt als 2015 die erste Strafkammer. Schlussendlich sei in der Rechtsprechung festgelegt, dass bei einem Indizienprozess "eine letzte Gewissheit" nicht erforderlich sei: "Die Gesamtschau trägt das Urteil." Man habe aber durchaus objektive Beweismittel wie die Spurensicherung am Tatort und das Rechtsmedizinische Gutachten, sagte Reiter. Und: "Es gibt nichts, was gegen eine Täterschaft des Angeklagten spricht."

Den vollständigen Artikel lesen Sie am Samstag, 22. Juli, in der Landshuter Zeitung.