Freising/Landshut

Er hatte seine Nichte (10) sexuell missbraucht und gefilmt: Sechs Jahre Haft!


Symbolbild: dpa

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Von Redaktion idowa

Er missbrauchte und misshandelte seine Nichte auf jede denkbare Art und Weise und dokumentierte alles mit Fotos und Videos - eines der Bilder zeigt die Zehnjährige mit Wäscheklammern an den Brüsten.

Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte Mario S. am Mittwoch unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 13 Fällen jeweils in Tateinheit mit Besitzverschaffen von kinderpornographischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Von der Anordnung einer Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sah die Kammer ab: Einen Hang habe man bei dem Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können, so Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung.



In einigen Fällen war die Zehnjährige an Bettpfosten gefesselt oder musste eine Maske tragen. Dass das Mädchen bei den Prozeduren, bei denen unter anderem ein Vibrator zum Einsatz kam, erhebliche Schmerzen erlitt, störte S. offensichtlich nicht. Welche Schmerzen Wäscheklammern an Brüsten bereiten können, wusste der Angeklagte ebenfalls. Wie er vor Gericht selbst sagte, hatte er dies bei sich ausprobiert, ehe seine Nichte dies erdulden musste. Nach den Osterferien offenbarte sich das Mädchen schließlich gegenüber einer Lehrerin.

Prozesstaktisches Vorgehen

Mario S. sagte am Mittwoch vor Gericht, dass er seine Taten bedauere. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wertete dies später in ihrem Plädoyer - das mit der Forderung nach einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den Angeklagten endete - als "prozesstaktisches Vorgehen". Die psychiatrische Sachverständige Dr. Susanne Lausch hatte dem Angeklagten in ihrem Gutachten mangelndes Empathiefähigkeit, wenig Scham- und Schuldgefühle und sadistisch-masochistische Tendenzen attestiert. Das Ausüben von Macht sei sehr wichtig für ihn, wie man an dem Beispiel mit den Wäscheklammern sehen könne. Ihr Fazit: S. habe die Taten im Zustand der Schuldfähigkeit begangen.

Pädophile Neigungen hatte S., der vor fünf Jahren eine sexuelle Beziehung zu einer 14-Jährigen unterhalten und vor zehn Jahren die eigene Tochter nackt fotografiert hatte, der Sachverständigen gegenüber bei der Begutachtung noch verneint. Vor Gericht räumte er "eine gewisse Anziehungskraft bei kindlichen Körpern" ein. Lausch bescheinigte S. eine "pädophile Nebenströmung". Eine Therapie sei "zwingend erforderlich". Bei der Frage nach einer sich der Haft anschließenden Sicherungsverwahrung wollte sich die Sachverständige allerdings nicht festlegen. Lausch sprach von einer "ungünstigen Kriminalprognose" und einer "erhöhten Rückfallgefahr" bei dem Angeklagten, schloss zugleich eine erfolgreiche Therapie aber nicht aus.

Verteidiger Krimmel verwies in seinem Plädoyer auf die Tatsache, dass sein Mandant Ersttäter ist. Allein aus diesem Grund sei eine Sicherungsverwahrung nicht angezeigt. Krimmel beantragte eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr als sechs Jahre beträgt: "Es sollte ihm doch eine Perspektive geboten werden, damit er unter Beweis stellen kann, dass er seine pädophile Neigung bekämpfen will."