Landkreis Landshut

Mord nach 28 Jahren aufgeklärt: Fünf Jahre Haft für Mehmet Y. (42)


Symbolbild: dpa

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Von kö

28 Jahre lang lebte Mehmet Y. mit einem dunklen Geheimnis. Dann wurde er in einen handfesten Nachbarschaftsstreit verwickelt, der dazu führte, dass die Polizei seine Fingerabdrücke nahm: Die Schatten der Vergangenheit holten ihn ein. Der Türke gestand, dass er als 14-Jähriger in Erding gemeinsam mit einem Freund eine 81-jährige Rentnerin erwürgt hat. Gestern wurde Y. von der Jugendkammer des Landgerichts wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Wie berichtet, war 2013 gegen Y. nach einem Streit mit Nachbarn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, aber beim automatisierten Abgleich von Ys Fingerabdruck mit der Kartei ergab sich ein Volltreffer. Y. hatte bei der Tat in Erding Spuren hinterlassen. Es folgte eine Überraschung für die Kriminalpolizei: Gleich bei der ersten Vernehmung legte der mittlerweile 42-Jährige ein vollumfängliches Geständnis ab.

Wie zudem die Beweisaufnahme der Jugendkammer unter Vorsitzendem Richter Theo Ziegler ergeben hat, war Mehmet Y. zwischen 4. Und 11. April 1986 mit einem 15-jährigen Freund in das Haus der Rentnerin eingestiegen. Beide Teenager waren spielsüchtig und hofften, in dem Haus der 81-Jährigen, die bis ins hohe Alter hinein einen Zeitungsladen mit Leihbücherei betrieben hatte, Stehlenswertes zu finden. Als sie von der alten Dame überrascht wurden, überwältigten sie diese. Sie verpassten ihr mehrere Messerstiche, die laut Sachverständigem Prof. Dr. Randolf Penning vom Institut für Rechtsmedizin der LMU München aber allesamt nicht tödlich waren. Die Rentnerin starb an den Folgen mehrmaligen Würgens. Nachdem die Teenager am Tatort noch falsche Fährten gelegt hatten, zogen sie von dannen. Ihre Beute: 40 DM, die sie teilten.

Verteidiger Werner Kränzlein hatte auf Freispruch plädiert mit der Begründung, der Angeklagte habe nicht mit Tötungsabsicht gehandelt. Für den Fall, dass die Kammer dies anders sieht, hatte er eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags beantragt. Die Staatsanwaltschaft hingegen war zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um einen klassischen Verdeckungsmord gehandelt hat, und forderte dementsprechend eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Mordes. Die Kammer folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft: Die Jugendlichen hätten die Rentnerin getötet, um ihre Tat zu verschleiern.

Der Angeklagte habe seither aber ein weitgehend straffreies Leben geführt, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Sein Geständnis sei von Schuldeinsicht und Reue geprägt. Zudem habe er den Namen seines Mittäters angegeben, der allerdings untergetaucht sei. Bei einer Höchststrafe von zehn Jahren nach dem Jugendstrafrecht sei eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren bei dem 42-Jährigen tat- und schuldangemessen. Der Angeklagte, der zuletzt selbständiger Gewerbetreibender war und von seiner Familie getrennt in Freising gelebt hat, wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil er bei der Tat erst 14 Jahre alt war. Dies war auch der Grund dafür, dass die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer des Prozesses ausgeschlossen war.