Landkreis Landshut

Eintritt und Badeverbot schlagen hohe Wellen

Landratsamt Dingolfing-Landau: Strandbad-Gebühr ist rechtens – Schilder ein „Streitfall“


Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, für das Strandbad am Wörther See Eintritt zu verlangen.

Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, für das Strandbad am Wörther See Eintritt zu verlangen.

Naturliebhaber kühlen sich häufig lieber in Badeseen ab als im Freibad. Der positive Nebeneffekt: Meistens ist der Badespaß in der freien Natur kostenlos. So gab es am Anfang der Badesaison bei vielen Besuchern des Waketoolz Wakeparks bei Wörth lange Gesichter, weil der neue Pächter 1,50 Euro Eintritt für das Strandbad verlangt - zusätzlich zu den bereits seit längerem erhobenen Parkgebühren von drei Euro. An den übrigen Uferbereichen sind Badeverbotsschilder aufgestellt. Inwieweit der freie Zugang zum See durch diese beiden Faktoren eingeschränkt werden darf, wird beziehungsweise wurde überprüft. In Sachen Eintritt liegt nun eine Entscheidung vor.

Was die Zuständigkeiten der Behörden angeht, ist der See ein Sonderfall: Die Gemeinde- beziehungsweise Landkreisgrenze verläuft durch das Gewässer. Während die Wassersportanlage sowie ein Großteil des Uferbereichs in der Gemeinde Wörth und damit im Landkreis Landshut liegen, gehört das Strandbad zur Nachbargemeinde Niederviehbach, Landkreis Dingolfing-Landau. Der Gemeingebrauch für Seen ist im Artikel 18 des Bayerischen Wassergesetzes geregelt. Demnach muss der Allgemeinheit der freie Zugang zu Seen grundsätzlich gewährt werden. Aufgrund dieser Rechtslage haben die beiden betroffenen Gemeinden beziehungsweise Landratsämter sowohl überprüfen lassen, ob Eintritt für das Strandbad verlangt werden darf, als auch, ob die Badeverbotsschilder, die an den übrigen Uferbereichen des Sees aufgestellt sind, rechtens sind.

Infrastruktur rechtfertigt Eintrittspreis

Was den Eintritt angeht, hat das Landratsamt Dingolfing-Landau nun grünes Licht gegeben. Unter Berücksichtigung der Bayerischen Wasser- und Naturschutzgesetze darf zwar für die eigentliche Gemeingebrauchsausübung an Seen kein Entgelt verlangt werden, wohl aber für "besondere Leistungen", wie etwa Toiletten, Umkleidekabinen und gepflegte Liegewiesen, da diese für höhere Badequalität sorgen (Dienstbesprechung der Wasserrechtsreferenten 1994/3.6), heißt es in einem Schreiben des Landratsamtes, das der LZ vorliegt.

Josef Daffner, Bürgermeister der Gemeinde Niederviehbach, kann die Entscheidung nachvollziehen. "Die Infrastruktur ist mit der eines öffentlichen Bades vergleichbar, das Gelände wird gut gepflegt, und damit wird auch eine Dienstleistung erbracht", so Daffner.

Der neue Pächter des Strandbades Waketoolz Wakepark, Andreas Voss, ist froh, dass nun die rechtliche Grundlage für den Eintritt gegeben ist. "Es ist beruhigend, wenn man nicht nur gefühlsmäßig Recht hat, sondern dies auch amtlich bestätigt bekommt", sagt Voss.

Die neue Geschäftsführerin des Waketoolz Wakeparks, Sonja Miltschitzky, und er, können nicht nachvollziehen, dass der Eintritt so hohe Wellen schlägt. Immerhin würden sie eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Zusätzlich wurden die Sanitäreinrichtungen mit einem Container erweitert und neue Umkleidekabinen aufgestellt. "Sowohl die Neuanschaffungen als auch die Pflege des ganzen Areals kosten Geld, das wir erstmal wieder erwirtschaften müssen", stellt Andreas Voss fest. Hinzu komme die Pacht, die bei seinem Vorgänger "wesentlich geringer" ausgefallen sei. Die Pacht beläuft sich laut dem neuen Eigentümer des Sees, Otto Beck, auf einen fünfstelligen Euro-Betrag, ebenso hoch seien die jährlichen Unterhaltskosten. Dass bislang kein Eintritt verlangt wurde, bezeichnet der Wörther Bürgermeister Stefan Scheibenzuber als "Gentlemen's Agreement" zwischen dem vorherigen Pächter und dem früheren Besitzer des Sees, der Firma Isarkies.

Landratsamt Landshut prüft Badeverbotsschilder

Weiter beruft sich das Landratsamt Dingolfing-Landau in seinem Schreiben darauf, dass nur für einen Teil des Uferbereiches eine Benutzungsgebühr verlangt werde, andere Bereiche könnten von der Nordseite aus problemlos erreicht und auch zum Baden genutzt werden. Dem ist in der Praxis jedoch nicht so. Hier wurden Badeverbotsschilder aufgestellt, deren Rechtmäßigkeit der Wörther Gemeinderat und Rechtsanwalt, Armin Reiseck, skeptisch sieht. "Der neue Eigentümer des Sees, der Vorsitzende der Gewässerfreunde Wörther See, beruft sich auf eine Verordnung des Landratsamtes aus dem Jahr 1998. Dort gibt es laut dem Lageplan aber nur ein Badeverbot für den Bereich der Wasserskianlage", hat Reiseck recherchiert. Seiner Meinung nach seien die Verbotsschilder für den übrigen Bereich wirkungslos.

Der neue Eigentümer, Otto Beck, sieht das anders und beruft sich auf die gleiche Verordnung. Hier sei über die Flurnummern festgelegt worden, dass außerhalb des Strandbades das Baden verboten ist, also am gesamten nordöstlichen und südlichen Ufer. Der Grund: Es gebe keine Sanitäranlagen und die Uferbereiche würden nicht gereinigt.

Im Wörther Gemeinderat wurde das Thema bereits diskutiert. "Wir lassen derzeit in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt überprüfen, ob die Verbotsschilder mit der Rechtslage vereinbar sind", bestätigt Bürgermeister Stefan Scheibenzuber.

"Es handelt sich hierbei um einen komplizierten Streitfall", stellt der Pressesprecher des Landratsamtes, Elmar Stöttner, fest. Seen seien zwar nach dem Bayerischen Wassergesetz für den Gemeingebrauch zugänglich, dabei dürften aber die Rechte Dritter, also auch des Eigentümers, nicht verletzt werden. Wie die Rechtslage im konkreten Fall ist, werde derzeit geprüft; ebenso für welche Bereiche des Sees gemäß der Verordnung des Landratsamtes von 1998 Badeverbotsschilder aufgestellt werden dürfen.

Wer einstweilen auf der (rechtlich) sicheren Seite baden möchte, kann auf andere Badeseen in der Region Landshut ausweichen, für die noch kein Eintritt bezahlt werden muss.