Landkreis Landshut

„Bade-Verbotsschilder sind klar rechtswidrig“

Behördenvertreter bei Ortstermin am Wörther See – Eigentümer fühlt sich übergangen


Ortstermin am Wörther Bade-See (v.l.)

Ortstermin am Wörther Bade-See (v.l.): Johannes Neuner (Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Dingolfing-Landau), Roland Stegmaier (Sachgebiet Wasserrecht, Landratsamt Landshut), Bürgermeister Josef Daffner (Gemeinde Niederviehbach), Maria Juraske (Sachgebiet Wasserrecht und Umweltschutz, Landratsamt Dingolfing-Landau) und Bürgermeister Stefan Scheibenzuber (Gemeinde Wörth).

Die Badeverbotsschilder am Wörther See sind rechtswidrig. Dieses Fazit ziehen die Behörden, die Landratsämter Landshut und Dingolfing-Landau sowie die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, nach einem Ortstermin. Die LZ hatte vergangene Woche sowohl über die Schilder, als auch über den neu erhobenen Eintritt für das Strandbad berichtet. Beides sorgt derzeit für großen Unmut bei den Bürgern.

Insbesondere wegen des Eintritts, den der neue Pächter des Strandbades seit dieser Saison verlangt, haben sich einige Bürger das frei zugängliche Ufer als kostenlose Alternative gesucht. Doch dort verwehrten ihnen Verbotsschilder den Zugang zum See. In einem Fall hatten Badegäste sogar die Polizei zu Hilfe gerufen, als ihnen von einer nicht näher bekannten Person ein Bußgeld "bis zu 5.000 Euro" angedroht wurde, sollten sie das Bade-Verbot missachten, schildert der Wörther Bürgermeister Stefan Scheibenzuber. Die Einschüchterungsversuche einer anscheinend selbst ernannten "Bade-Polizei" seien für ihn nicht hinnehmbar, machte er während des Ortstermins noch einmal deutlich. Vor diesem Hintergrund habe er die Fachleute an den beiden Landratsämtern um eine Überprüfung der Rechtslage sowie um einen baldigen Ortstermin gebeten.

Nachdem die Landkreisgrenze den Wörther See unterteilt, machte sich eine Delegation der betroffenen Behördenvertreter ein Bild von der Lage: Johannes Neuner von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Roland Stegmaier vom Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes Landshut, der Niederviehbacher Bürgermeister Josef Daffner, Maria Juraske vom Sachgebiet Wasserrecht und Umweltschutz des Landratsamtes Dingolfing-Landau sowie der Wörther Bürgermeister Stefan Scheibenzuber.

Das Fazit fällt eindeutig aus: Das Baden ist überall erlaubt - sowohl im Bereich des Strandbades "Waketoolz Wakepark", für das seit dieser Saison Eintritt verlangt wird auf Wörther Gebiet als auch an allen frei zugänglichen Ufer-Abschnitten auf Wörther wie auf Niederviehbacher Gemeinde-Gebiet, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Landratsämter. Ebenfalls könnten in diesem Bereich Schwimmhilfen wie Luftmatratzen und anderen aufblasbaren Freizeit-Utensilien benutzt werden. Zulässig sei auch das Befahren des Bade-Sees mit Paddelbooten, ebenso wie das Windsurfen, Kite-Surfen oder Standup-Paddling.

Eine Ausnahme bilde der Bereich der Wasserskianlage. Hier gelte nach wie vor die Verordnung aus dem Jahr 1998, die hier ein Badeverbot aus Sicherheitsgründen ausspricht. "Dass sich die Verbotsschilder auf diese Verordnung beziehen, entspricht nicht dem amtlichen Charakter", betont Bürgermeister Stefan Scheibenzuber. Er sei froh, dass sich "die Meinung vom Schreibtisch vor Ort bestätigt" habe. Insbesondere freue er sich für die Bürger, die nun Rechtssicherheit hätten, wenn sie sich im See nur einmal kurz abkühlen möchten. "Wir haben nun eine Lösung, die auf einer rechtlichen Grundlage basiert und mit der jeder gut leben kann", meint er auch mit Blick auf den Strandbad-Betreiber, der aufgrund der Infrastruktur mit Liegewiese, Sanitäranlagen und Co. zurecht Eintritt verlangen darf (die LZ berichtete). Sein Kollege aus Niederviehbach, Josef Daffner, ist ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis des Ortstermins. "Die Schilder müssen schnellstmöglich abgebaut werden", fordert er. Ein Großteil des frei zugänglichen Uferbereiches liegt auf dem Grund seiner Gemeinde.

Dass sämtliche frei zugänglichen Uferbereiche kostenlos zum Baden genutzt werden dürfen, ergibt sich laut der Pressemitteilung des Landratsamtes aus den einschlägigen Vorschriften des Wasserrechts zum, so der juristische Begriff, "Gemeingebrauch", von Gewässern. Dieser Gemeingebrauch könne nur vonseiten der Behörden eingeschränkt werden - unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen. Nicht erlaubt sei es zum Beispiel, am Wörther Bade-See zu zelten oder zu campen, offene Feuer zu entzünden oder Müll zu hinterlassen. "Die Uferbereiche außerhalb der Wasserskianlage und des Strandbades wurden ja bisher auch zum Baden genutzt. Da haben sich Probleme, etwa mit Müll, in Grenzen gehalten", stellen die beiden Bürgermeister fest. Beide hoffen, dass dies so bleibt.

Mit dem Eigentümer des Wörther Sees, Otto Beck, habe das Landratsamt Dingolfing-Landau bereits Kontakt aufgenommen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Dies bezeichnet Otto Beck als "fake news". Gegenüber der LZ versichert er, dass ihn niemand über den Ortstermin informiert habe. "Herr Neuner möchte über das Landratsamt Dingolfing-Landau seine persönlichen Interessen durchsetzen", sagt Beck. Er sei schließlich Wörther Bürger. Er kündigte ebenfalls an, dass er in dieser Sache eine juristische Auseinandersetzung anstrebe und diejenigen verklagen werde, die ihm Schaden zufügen.

Ein Streitfall, der sich nun geklärt hat: Die vor kurzem aufgestellten Badeverbotsschilder am Wörther See sind rechtswidrig.

Ein Streitfall, der sich nun geklärt hat: Die vor kurzem aufgestellten Bade-verbotsschilder sind rechtswidrig. Eine Ausnahme bildet der Bereich bei der Wasserskianlage. Hier bleibt das Baden aus Sicherheitsgründen verboten.