Landkreis Landshut

Der einsame Tod des Muslim Halimi: Wer war der tote Häftling wirklich?


Ein Holzpfosten und ein eingeschweißter Zettel - so sieht das Grab des toten JVA-Häftlings Muslim Halimi auf dem Hauptfriedhof aus. (Foto: cv)

Ein Holzpfosten und ein eingeschweißter Zettel - so sieht das Grab des toten JVA-Häftlings Muslim Halimi auf dem Hauptfriedhof aus. (Foto: cv)

Von Emanuel Socher-Jukic

Ein Holzpfosten und ein kleiner weißer Zettel mit Namen, Geburts- und Sterbedatum - es ist nicht viel, was von dem Menschen zurückbleibt, der Polizei, Justiz und einige Medien in den vergangenen Wochen intensiv beschäftigt hat und die Staatsanwaltschaft immer noch beschäftigt. Denn bis heute ist nicht geklärt, was am 24. Mai zum Tod des JVA-Häftlings Muslim Halimi geführt hat. Nach einer eingehenden Obduktion sei eine konkrete Todesursache derzeit nicht bestimmbar, sagte erst jüngst Oberstaatsanwalt Markus Kring der LZ.

Immer noch wird versucht, zu rekonstruieren, was in der Nacht auf den 24. Mai in einer Zelle der JVA Landshut passiert ist. Muslim Halimi randalierte nach derzeitigem Ermittlungsstand massiv in seiner Zelle und verletzte sich mit den Scherben einer eingeschlagenen Scheibe. Auch die hinzueilenden Justizbeamten wurden demnach von dem 28-Jährigen angegriffen, konnten ihn schließlich jedoch überwältigen und fixieren. Dabei sei allerdings ein plötzlicher Atem- und Herzstillstand festgestellt worden. Ein Notarzt konnte Muslim Halimi zwar reanimieren, der 28- Jährige starb später allerdings im Krankenhaus. Weitere Details zu den Vorgängen in der Zelle sind bisher offiziell nicht bekannt. Ebenso wenig, was den Tod des Häftlings ausgelöst hat. Doch das ist nicht das Einzige, was bis heute nicht geklärt werden konnte: Auch bei der Identität des 28-Jährigen, der vorgeblich aus dem Kosovo stammen soll, will sich die Staatsanwaltschaft nicht eindeutig festlegen. Es sei nicht zweifelsfrei geklärt, dass die Angaben in den Papieren, die Halimi bei sich hatte, tatsächlich richtig sind, heißt es. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Papiere gefälscht sind. Doch nicht in jedem Land würden bei der Ausstellung von Personalien die gleichen Standards gelten, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Im Klartext: Die Angaben, die jemand macht, werden nicht überall genau nachgeprüft oder lassen sich nicht genau nachvollziehen.

Keine Angehörigen?

Zur nicht sicher geklärten Identität passt auch, dass bis heute keine Angehörigen von Halimi ausfindig gemacht werden konnten. Somit weiß wohl niemand in Halimis Heimat, wo auch immer diese ist, von dessen Tod. Er selbst hatte nach bisherigen Erkenntnissen Asyl in Ungarn beantragt und war dann unerlaubt nach Deutschland eingereist. Am 1. April sollte er deshalb zurück nach Ungarn abgeschoben werden. Auf dem Flug dorthin nahm er eine Flugbegleiterin als Geisel und erzwang die Rückkehr zum Münchner Flughafen. Dort ergab er sich schließlich und saß seitdem wegen des Vorwurfs der Geiselnahme in Untersuchungshaft in der JVA Landshut, wo es zu den folgenschweren Ereignissen kam.

Die Bestattung des vor wenigen Wochen von der Staatsanwaltschaft freigegebenen Leichnams hat mittlerweile die Stadt übernommen. Eine übliche Praxis in Fällen, in denen keine Angehörigen ausfindig gemacht werden könnten, wie Wilhelm Grünleitner, der Leiter des Bestattungsamtes, sagt. Wenn auch weiterhin keine Angehörigen zu finden sind, dann wird die Grabstätte von Halimi Muslim am Hauptfriedhof nach zehn Jahren aufgelöst. Dann verschwinden auch der kleine weiße Zettel und der Holzpfosten wieder.