Auf Vergleich geeinigt

Das Hohenthanner Hobbithaus darf bleiben


Alois Riederer hat auf seinem Grundstück das Hobbithaus gebaut. Mangels Baugenehmigung ist das Kunstobjekt den Behörden ein Dorn im Auge.

Alois Riederer hat auf seinem Grundstück das Hobbithaus gebaut. Mangels Baugenehmigung ist das Kunstobjekt den Behörden ein Dorn im Auge. Ein Abriss ist seit Dienstag aber vom Tisch. 

Erfolg für Alois Riederer: Das "Hobbithaus" des Hohenthanner Kunstschreiners darf stehen bleiben. Darauf einigten sich Riederer und Vertreter des Landratsamtes am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. 

Bereits seit Freitag hatten die beiden Parteien auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich erarbeitet. Auf diesen Entwurf einigten sie sich nun auch in der Verhandlung: Das Hobbithaus bleibt als Künstlerwerkstatt stehen. Riederer darf an der Fassade weiterarbeiten, das Gebäude aber momentan nur betreten, um die Standsicherheit zu verbessern. Für die Öffentlichkeit ist das Hobbithaus im jetzigen Zustand nicht zugänglich. Später kann Riederer seine Kunst dort verkaufen.

Wie mehrmals berichtet hatte Riederer das Kunsthaus 2014 auf seinem Grundstück errichtet - allerdings ohne dafür eine Baugenehmigung zu haben. Seitdem lag er mit den Behörden im Clinch. Einen nachträglichen Bauantrag lehnte das Landratsamt 2020 ab, obwohl zuvor der Hohenthanner Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt hatte. Für Riederer hing viel von dem Prozess ab, er hat laut eigenen Angaben rund 100.000 Euro in das Projekt gesteckt. Mit der heutigen Gerichtsentscheidung ist der Abriss nun vom Tisch. Das Verfahren zur Baugenehmigung läuft unterdessen weiter.

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