Landshut/Eichendorf

Auf Mann zugerast: Täter wegen versuchten Totschlags vor Gericht


Nur durch einen Sprung zur Seite konnte sich am 26. Mai bei Pitzling ein Mann vor einem rasenden Autofahrer retten (Symbolbild).

Nur durch einen Sprung zur Seite konnte sich am 26. Mai bei Pitzling ein Mann vor einem rasenden Autofahrer retten (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Ein 35-jähriger Rumäne aus Eichendorf raste im vergangenen Jahr auf der gesperrten Staatsstraße 2124 bei Pitzling auf einen Mann zu. Dieser konnte sein Leben nur durch einen Sprung auf die Seite retten. Der Autofahrer muss sich am Donnerstag ab 9 Uhr vor dem Landgericht Landshut verantworten.

Es war der 26. Mai 2017. Ein 58-Jähriger aus dem Landkreis Freyung-Grafenau traf sich am Nachmittag mit zwei Bekannten auf der wegen einer Baustelle gesperrten Staatsstraße 2124 zwischen Wallerfing und Pitzling. Sie sprachen über ihre dortige Forstarbeit. Auf einmal raste ein 35-Jähriger mit seinem Auto auf die Gruppe zu. Der 58-Jährige versuchte noch, durch Winken auf sich aufmerksam zu machen. Seine beiden Kollegen liefen sofort zur Seite. Der Angeklagte winkte ab und fuhr voll auf den Mann zu. Nur durch einen Sprung zur Seite konnte er sich retten. In einem Abstand von 20 Zentimetern fuhr er an dem Geschädigten vorbei. Verletzungen erlitt er kaum. Jedoch war sein Schock so groß, dass seine Hände auch noch eine Stunde danach stark zitterten. Den ausführlichen Polizeibericht lesen Sie in unserem Artikel "Auto rast durch Sperre".

Die Absperrung zog sich über die gesamte Fahrbahnbreite und es war das Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" angebracht. Eine Umleitungsstrecke war gut beschildert. Der Angeklagte öffnete die Sperre, fuhr hindurch und schloss sie. Warum er das tat und warum er dann auf die Gruppe, insbesondere auf den Mann, mit fast 100 Stundenkilometer zuraste, soll vor dem Landgericht Landshut geklärt werden.

Laut Anklagesatz war dem Angeschuldigten bewusst, dass er den Geschädigten mit seinem Fahrzeug erfassen und nicht nur erheblich, sondern sogar tödlich verletzen könnte. Zudem handelte er in der Absicht, die Straße ungehindert passieren zu können und ließ von vornherein keine Bedenken gegen seine Fahrweise aufkommen.

Der Angeklagte steht nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor Gericht. Der zweite Verhandlungstag ist am 13. September um 9 Uhr.