Prozess in Landau

Was geschah wirklich am 2. Oktober 2011? Berufungsprozess zu gefährlicher Körperverletzung


Symbolbild: dpa

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Daniel und Johann H. waren vom Amtsgericht Landau vor einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von jeweils einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Brüder bei einer Schlägerei im Oktober 2011 Michael S. schwer verletzt hatten. Gegen das Urteil wurde von beiden Seiten Berufung eingelegt: Der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu milde ausgefallen, die Verteidigung möchte einen Freispruch erzielen. Am Dienstag wurde die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Landshut begonnen. Der Sachverhalt erscheint jedoch sehr verworren.

Eine ganze Armada von Zeugen wurde befragt, diese machten aber zum Teil widersprüchliche Aussagen - vor allem, was den Verlauf der Schlägerei betraf. Und viele beriefen sich auf erhebliche Erinnerungslücken in Bezug auf den damaligen Vorfall. Doch relativ einig waren sich die meisten Zeugen darin: Die beiden Angeklagten konnten es eigentlich nicht gewesen sein, da sie zu sehr in die eigentliche Schlägerei verwickelt gewesen seien. Dafür trat eine andere ominöse Person mehrmals in den Vordergrund - ein Mann in auffällig kräftigem rotem Hemd.

So berichtete die Ehefrau des Opfers, die ebenfalls am Tatort war, dass dieser Mann auf sie zugegangen sei und gesagt habe: "Es tut mir leid - aber ich kann nichts dafür." Und ein weiterer Zeuge, ein Freund des Geschädigten, sagte, dass er die Person mit dem roten Hemd vom Opfer weggezogen habe und von ihr dabei selbst noch getreten worden sei. Mit Blick auf die Angeklagten sagte er, dass er die Tat zwar aufgeklärt haben wollte, aber keinen Unschuldigen ins Gefängnis bringen wolle: "Es geht mir nicht darum, dass jemand nach Landshut raufkommt. So schön ist es da ja auch wieder nicht".