Amtsgericht Landau
Handel mit Impfnachweisen endet für zwei Männer auf der Anklagebank
18. April 2024, 15:53 Uhr
![In erster Linie während der Corona-Pandemie sind von der Polizei regelmäßig Blanko-Impfpässe oder gefälschte Impfpässe sichergestellt worden. Als gefälscht gilt ein Impfpass, sobald dieser mit dem Namen einer eigentlich nicht berechtigten Person und mit dem Stempel eines Impfzentrums samt Chargen-Aufkleber einer Impfung, die nicht verabreicht worden ist, versehen wurde. Wer einen solchen gefälschten Impfpass benutzt oder einen Vorteil daraus zieht, macht sich strafbar.](https://www.idowa.de/imgs/04/3/7/0/4/3/1/5/tok_f3b5574b99105438781449a9a5d30bca/w800_h450_x800_y450_4c6d389e-33f6-4573-bf02-aabe4e3730e6_1-41172e2da5ae28d0.jpg)
Stefan Puchner/dpa
In erster Linie während der Corona-Pandemie sind von der Polizei regelmäßig Blanko-Impfpässe oder gefälschte Impfpässe sichergestellt worden. Als gefälscht gilt ein Impfpass, sobald dieser mit dem Namen einer eigentlich nicht berechtigten Person und mit dem Stempel eines Impfzentrums samt Chargen-Aufkleber einer Impfung, die nicht verabreicht worden ist, versehen wurde. Wer einen solchen gefälschten Impfpass benutzt oder einen Vorteil daraus zieht, macht sich strafbar.
"Ich wollte doch nur den Leuten helfen, die Angst davor hatten, sich impfen zu lassen" - mit Tränen in den Augen hat einer der beiden Angeklagten, die sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten mussten, versucht, sein Handeln zu rechtfertigen. Zusammen mit einem 62-jährigen Mitangeklagten aus dem Raum München wurde dem 59-Jährigen aus dem Landkreis vorgeworfen, zwischen Dezember 2021 und Anfang Februar 2022 Blanko-Impfpässe mit Namen und Chargen-Aufklebern versehen zu haben.
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