Stadtplatzretter
Plattlinger Stadtrat entscheidet über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Der sechste Tagesordnungspunkt der nächsten Stadtratssitzung klingt recht nüchtern: „Vollzug der Gemeindeordnung; Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß Artikel 18a Absatz 8 Gemeindeordnung“.
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