Stadtplatzretter
Plattlinger Stadtrat entscheidet über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Artikel vorlesen
Der sechste Tagesordnungspunkt der nächsten Stadtratssitzung klingt recht nüchtern: „Vollzug der Gemeindeordnung; Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß Artikel 18a Absatz 8 Gemeindeordnung“.
Jetzt weiterlesen mit Plus-Zugang:
- alle Artikel in voller Länge und mit allen Inhalten
- deutlich weniger Werbung auf der Seite
- Sie unterstützen Journalismus in Ihrer Region
Bereits Plus- oder E-Paper-Abonnent? Hier
anmelden
Als Abonnent unserer Zeitung haben Sie automatisch gratis Plus-Zugang. Hier
freischalten