Stadtplatzretter

Plattlinger Stadtrat entscheidet über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Den Begriff „Bürgerbegehren“ kennt zwar fast jeder, doch was genau dahintersteckt, wissen viele nicht.

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Ein Magazin mit der Aufschrift „Bürgerbegehren“ liegt auf einem Schreibtisch.

Ein Magazin mit der Aufschrift „Bürgerbegehren“ liegt auf einem Schreibtisch.

Der sechste Tagesordnungspunkt der nächsten Stadtratssitzung klingt recht nüchtern: „Vollzug der Gemeindeordnung; Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß Artikel 18a Absatz 8 Gemeindeordnung“.

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