Steigende Zahlen im Landkreis Deggendorf

Corona: Strengere Regelungen treten in Kraft


Die aktuelle Corona-Lage im Landkreis Deggendorf und in den einzelnen Gemeinden.

Die aktuelle Corona-Lage im Landkreis Deggendorf und in den einzelnen Gemeinden.

Von Redaktion Deggendorf

Das Deggendorfer Landratsamt zog zum Monatsende wieder eine Corona-Bilanz. Insgesamt haben sich (Stand 1. November) 8.793 Personen mit dem Virus infiziert. 162 Menschen sind verstorben, 7.900 Personen wurden aus der Quarantäne entlassen, somit sind aktuell noch 732 Indexpersonen registriert. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut zum 2. November bei: 354,9. Anfang Oktober lag sie noch bei 81,2.

Zahl der Verstorbenen stieg um zwei auf 162

Seit der letzten Monatsbilanz wurden insgesamt 1.075 neue Fälle registriert, die Anzahl der Verstorbenen stieg um zwei auf 162 an. Die Gesamtzahl der Erstimpfungen im Landkreis Deggendorf beläuft sich auf 71.000 (Stand Ende September: 69.032), zum zweiten Mal wurden 72.517 (Stand Ende September: 69.362) Menschen geimpft. Da der Impfstoff von Johnson & Johnson nur einmal verabreicht werden muss, gelten diese Impfungen als Zweitimpfung. Auch wurden Zweitimpfungen vorgenommen, bei denen die erste Impfung nicht im Landkreis verabreicht wurde. Somit kann die Zahl der Zweit- höher sein als die Zahl der Erstimpfungen. Insgesamt wurden von Praxen, Kliniken und Impfzentrum 143.517 (Stand Ende September: 138.394) Impfungen verabreicht.

Überlastung des Klinikums droht

Aufgrund des extrem ansteigenden Infektionsgeschehens und der drohenden Überlastung des Klinikums hat das Landratsamt mit Allgemeinverfügung vom 2. November folgende, ab Mittwoch, 3. November, geltende Regelungen angeordnet: In allen Bereichen, in denen bisher eine medizinische Maske getragen werden musste, wird die FFP2-Maske wieder zur Pflicht. Dies gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen wie etwa in Supermärkten, im Einzelhandel, im öffentlichen Personennahverkehr und in Freizeiteinrichtungen. Für Schüler sowie Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit gilt unverändert die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

Auch werden Zugangsregelungen verschärft. Wo bisher "3G plus" gilt, ist künftig "2G" vorgeschrieben. So ist etwa in Diskotheken, Clubs oder vergleichbaren Freizeiteinrichtungen der Eintritt nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich. Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder beträgt künftig zehn Tage. Eine vorherige Freitestung ist nicht möglich.