Neues Gesetz

Frühchen: Deggendorfer Kinderklinik über Mindestfallzahl

Ab 2024 gelten für Level-1-Kinderkliniken Mindestfallzahlen bei der Behandlung von Frühchen unter 1.250 Gramm. Die Deggendorfer Neonatologie ist wohl nicht betroffen.


Ein zu früh geborenes Baby wird auf einer Frühchenstation von einer Krankenschwester versorgt. Ab 2024 soll es für Perinatalzentren der höchsten Versorgungsstufe eine gesetzliche Mindestfallzahl von 25 Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1 250 Gramm geben.

Ein zu früh geborenes Baby wird auf einer Frühchenstation von einer Krankenschwester versorgt. Ab 2024 soll es für Perinatalzentren der höchsten Versorgungsstufe eine gesetzliche Mindestfallzahl von 25 Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1 250 Gramm geben.

Kommt ein Baby deutlich zu früh, mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm auf die Welt, stellt das sowohl Eltern als auch Ärzte vor besondere Herausforderungen. Dank der besonderen Expertise des Personals, exzellenter Ausstattung und spezieller Rahmenbedingungen können Kinderkliniken wie die in Deggendorf gewährleisten, dass auch Neugeborene mit diesem kritischen Geburtsgewicht bestens versorgt und im Regelfall in ein gesundes Leben begleitet werden.

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