Skurille Ausrede

Wegen Hitlerbild: Further scheitert im Berufungsverfahren

Ein Altenpfleger aus Furth im Wald bestreitet, ein Hitlerbild in einem Chat gepostet zu haben. Das Landgericht Regensburg glaubt ihm seine Ausreden auch in zweiter Instanz nicht. Vor allem, weil sie sehr skurill sind.

Artikel vorlesen
„Glauben s’ mir’s, den wollen s’ net da haben. Der flippt ihnen total aus!“ So beschrieb Anwältin Lankes (rechts) ihren Further Mandanten, der zur Gerichtsverhandlung nicht erschienen war.

„Glauben s’ mir’s, den wollen s’ net da haben. Der flippt ihnen total aus!“ So beschrieb Anwältin Lankes (rechts) ihren Further Mandanten, der zur Gerichtsverhandlung nicht erschienen war.

Weil von seinem Handy aus ein Porträt von Adolf Hitler in eine Chatgruppe versandt worden war, hat das Amtsgericht Cham einen Altenpfleger aus Furth im Wald 2025 zu einer Geldstrafe verurteilt.

Jetzt weiterlesen mit Plus-Zugang:

  • alle Artikel in voller Länge und mit allen Inhalten
  • deutlich weniger Werbung auf der Seite
  • Sie unterstützen Journalismus in Ihrer Region
Als Abonnent unserer Zeitung haben Sie automatisch gratis Plus-Zugang. Hier freischalten

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.