Skurille Ausrede

Wegen Hitlerbild: Further scheitert im Berufungsverfahren

Ein Altenpfleger aus Furth im Wald bestreitet, ein Hitlerbild in einem Chat gepostet zu haben. Das Landgericht Regensburg glaubt ihm seine Ausreden auch in zweiter Instanz nicht. Vor allem, weil sie sehr skurill sind.

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Ein Mann aus Furth im Wald muss sich vor Gericht verantworten, erschien jedoch nicht. (Symbolbild)

Ein Mann aus Furth im Wald muss sich vor Gericht verantworten, erschien jedoch nicht. (Symbolbild)

Weil von seinem Handy aus ein Porträt von Adolf Hitler in eine Chatgruppe versandt worden war, hat das Amtsgericht Cham einen Altenpfleger aus Furth im Wald 2025 zu einer Geldstrafe verurteilt.

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