In 57 Fällen
Unternehmer aus Kreis Regensburg wegen Veruntreuung verurteilt

Armin Weigel/dpa
Das Landgericht Regensburg verurteilte zwei Verantwortliche eines Sicherheitsunternehmens aus dem Landkreis Regensburg, die ihre Beschäftigten nicht bei der Sozialversicherung anmeldeten. (Symbolbild)

Das Landgericht Regensburg hat zwei Verantwortliche eines Sicherheitsunternehmens aus dem Landkreis Regensburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgeld verurteilt. Wie das Hauptzollamt Regensburg mitteilt, meldete das Unternehmen keinen einzigen Beschäftigten bei der Sozialversicherung an.
Ausgangspunkt der Ermittlungen sei eine bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe im September 2023 gewesen. Bei der Kontrolle mehrerer Sicherheitskräfte vor einer Diskothek ergaben sich erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Die anschließende Prüfung der Geschäftsunterlagen bestätigte den Verdacht. Obwohl das Unternehmen bereits Arbeitnehmer beschäftigte, war bis zum Zeitpunkt der Kontrolle kein einziger Beschäftigter bei der Sozialversicherung angemeldet.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass im Zeitraum zwischen Dezember 2022 und September 2023 die Anmeldung zur Sozialversicherung in insgesamt 57 Fällen ausblieb. Dadurch sei den Sozialversicherungsträgern ein Schaden in Höhe von rund 31.500 Euro entstanden. Der ausstehende Betrag wurde mittlerweile vollständig nachgezahlt.
Das Landgericht Regensburg verurteilte die beiden Verantwortlichen rechtskräftig zu Geldstrafen von 90 beziehungsweise 180 Tagessätzen. Insgesamt verhängte das Gericht Geldstrafen in Höhe von 14.400 Euro.











