Die Polizei meldet
Haftbefehle, Hitlergruß und Potenzmittel am Further Grenzübergang

Bundespolizei
Bei den Kontrollen am Grenzübergang Furth im Wald hatten die Beamten am Wochenende viel zu tun. (Symbolbild)

Zwei Haftbefehle, illegale Potenzmittel und ein 42-Jähriger, der ihnen den Hitlergruß zeigt: Am Wochenende hatten Bundespolizisten im Rahmen der Kontrollen am Grenzübergang Furth im Wald viel zu tun.
Wie die Polizei mitteilt, habe am Sonntag gegen 8.45 Uhr ein Auto mit deutscher Zulassung von Tschechien kommend den Grenzübergang Furth im Wald passiert. Dabei zeigte der Beifahrer dem kontrollierenden Bundespolizisten den Hitlergruß. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt gegen den Mann wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten ihm die Beamten die Weiterreise.
Etwa vier Stunden später kontrollierten sie einen 27-jährigen Tschechen. Bei der Überprüfung der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Regensburg hatte den Tschechen laut Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil er diese aber bisher nicht beglichen habe, erließ die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Vollstreckungshaftbefehl. Der 27-Jährige habe die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden können, indem er seine Justizschulden in Höhe von rund 1.300 Euro beglich. Anschließend setzten die Beamten den Mann auf freien Fuß.
Bereits am Tag zuvor erwischten die Beamten gegen 13.40 Uhr einen 43-jährigen Syrer mit illegalen Potenzmittel, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Die Bundespolizisten habe 15 Tabletten sichergestellt und der zuständige Zoll Furth im Wald die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz übernommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Syrer die Dienststelle wieder verlassen.
Am Freitag gegen 12.30 Uhr klickten für einen 41-jährigen Ukrainer die Handschellen. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem hatte laut Polizei ergeben, dass gegen den Mann ein Europäischer Haftbefehl vorlag. Die tschechischen Behörden fahndeten aufgrund eines Gewaltdeliktes nach dem Ukrainer. Nach der Vorführung am Amtsgericht Regensburg lieferten die Beamten den 41-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.