Ermittlungen

Razzia wegen Snus an einer Tankstelle in Cham-Janahof

Polizisten standen am Donnerstag an einer Tankstelle in Janahof und sperrten das Gelände weiträumig ab. Details nennt die Polizei bislang nicht. Fest steht nur: Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr.

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Im Zusammenhang mit Inverkehrbringens von sogenanntem Snus hat die Polizei auch in einer Tankstelle in Cham nach Beweisen gesucht.

Im Zusammenhang mit Inverkehrbringens von sogenanntem Snus hat die Polizei auch in einer Tankstelle in Cham nach Beweisen gesucht.

Donnerstagmorgen, kurz nach 9 Uhr: Drei Polizeibusse und Beamte in Schutzkleidung riegeln eine Tankstelle in Cham-Janahof ab. Das zieht freilich die Aufmerksamkeit der vorbeifahrenden Autofahrer und die im nahen Supermarkt einkaufenden Leute auf sich. Was wie ein Einsatz gegen Schwerverbrecher wirkt, dreht sich – so viel ist bald klar – um unscheinbare Beutelchen, die vielerorts kaum wahrgenommen werden: Snus.
Die Polizei durchsucht mehrere Objekte im ostbayerischen Raum. Es ist ein stiller Einsatz, der ohne den Einsatz von Martinshorn abläuft. Nur Blaulichter blinken in der Einfahrt zur Tankstelle.

Am Donnerstagvormittag haben Polizei und Staatsanwaltschaft in den Regensburg, Neutraubling und Cham fünf Tankstellen und Privatwohnungen durchsucht. Zu den Hintergründen des Einsatzes äußerten sich die Einsatzkräfte vor Ort nicht; alle offiziellen Auskünfte liefen über die Staatsanwaltschaft. Diese bestätigte später, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verdacht des unerlaubten Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch, insbesondere sogenanntem „Snus“, sowie von tabakfreien Nikotinbeuteln („Nicotine Pouches“) stehen.

Staatsanwaltssprecher Thomas Schug betonte, dass derzeit keine weiteren Details zu den Hintergründen mitgeteilt werden könnten.
Aber was ist denn nun dieser Snus? Das sind kleine Beutel, die Nikotin aus tabakhaltigem Material enthalten und zur oralen Aufnahme gedacht sind. In Deutschland gelten sie als Tabakerzeugnisse und damit fallen sie unters entsprechende Gesetz. Das bedeutet: Das Inverkehrbringen ist verboten und strafbar, während Besitz und privater Konsum keinen Ärger bedeuten, erklärt Schug.

Im Unterschied dazu enthalten Nicotine Pouches keinen Tabak, sondern ein Pulver aus Nikotinsalzen. Rechtlich werden diese nicht als Tabakerzeugnis eingeordnet, sondern – je nach Einschätzung – lebensmittelrechtlich bewertet. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden stufen viele dieser Pouches als nicht verkehrsfähig und potenziell gesundheitsschädlich ein. Eine eindeutige gesetzliche Regelung existiert bislang nicht, weshalb der Handel in einer rechtlichen Grauzone verläuft.

Snus werden in skandinavischen Ländern konsumiert: Die kleinen Beutel werden zwischen Oberlippe und Zahnfleisch platziert. Das Nikotin gelangt über die Mundschleimhaut in den Körper – ein anderer Weg als das Inhalieren von Zigarettenrauch, aber mit ähnlichen Wirkungen. Innerhalb der EU ist der Verkauf von Snus – mit Ausnahme Schwedens – verboten.

Nikotin ist ein stark wirksames Stimulans: Es wirkt auf das zentrale Nervensystem und kann kurzfristig Aufmerksamkeit und Konzentration steigern. Gleichzeitig besitzt es ein hohes Abhängigkeitspotenzial, da es das Belohnungssystem im Gehirn aktiviert. „Durch orale Anwendung ergeben sich oft kontinuierlich hohe Nikotinspiegel“, weiß das Gesundheitsamt Cham. Das könne gar die Abhängigkeit sogar verstärken. Auch bei den Nicotine Pouches mit ihren synthetischen oder extrahiertem Nikotin sei das Suchtpotenzial hoch. Neben diesem Aspekt, ist der Stoff an sich gesundheitsgefährdend.

Der Konsum gehe nach Einschätzung der Fachleute mit gesundheitlichen Risiken einher. Sie nennen Mundhöhlen-, Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsenkrebs, einen Zahnfleischrückgang, Schleimhautveränderungen und kardiovaskuläre Effekte Akute Nebenwirkungen durch den Konsum können unter anderem Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Herzrasen, Zittern, Schwitzen und Muskelschwäche sein.

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