Vor dem Amtsgericht
Zwölfjähriger mit 1,3 Promille im Bierzelt
14. Mai 2020, 17:14 Uhr aktualisiert am 14. Mai 2020, 19:13 Uhr
Mit gefährlicher Körperverletzung assoziiert man gemeinhin eine besonders brutale Schlägerei. Etwa, wenn spätpubertäre Trunkenbolde mit Füßen auf Wehrlose eintreten. Doch unter eben diesen Straftatbestand kann auch fallen, wenn eine Mutter zuschaut, wie ihr zwölfjähriger Sohn sich nächtens im Bierzelt die Kante gibt und der Onkel dem Kind, das später mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird, fröhlich zuprostet. Wie gesagt: Das kann gefährliche Körperverletzung sein. Muss aber nicht. Was sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Cham gezeigt hat, wo genau ein solches Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt wurde.
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