Vor dem Amtsgericht

Zwölfjähriger mit 1,3 Promille im Bierzelt

Mutter und Onkel mit am Tisch, wollen aber vom Zustand des Buben nichts mitbekommen haben


Mit Einstellung endete das Verfahren gegen Mutter und Onkel wegen gefährlicher Körperverletzung.

Mit Einstellung endete das Verfahren gegen Mutter und Onkel wegen gefährlicher Körperverletzung.

Mit gefährlicher Körperverletzung assoziiert man gemeinhin eine besonders brutale Schlägerei. Etwa, wenn spätpubertäre Trunkenbolde mit Füßen auf Wehrlose eintreten. Doch unter eben diesen Straftatbestand kann auch fallen, wenn eine Mutter zuschaut, wie ihr zwölfjähriger Sohn sich nächtens im Bierzelt die Kante gibt und der Onkel dem Kind, das später mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird, fröhlich zuprostet. Wie gesagt: Das kann gefährliche Körperverletzung sein. Muss aber nicht. Was sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Cham gezeigt hat, wo genau ein solches Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt wurde.

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