Aus dem Amtsgericht

Zwei Monate Nachschlag

Beleidigung eines Polizeibeamten beschert 22-Jährigem längere Haftstrafe


Aus dem Amtsgericht.

Aus dem Amtsgericht.

Man muss nicht unbedingt eine Bank überfallen, um in jungen Jahren schon im Knast zu landen. Dazu reichen Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Erwerb kleinerer Mengen von Drogen. Wer sein Leben verpfuschen will, muss nur oft genug mit solchen Verfehlungen vor dem Richter aufkreuzen. Wie ein heute 22 Jahre alter Auszubildender, der am Donnerstag aus der Haftanstalt vorgeführt wurde, um sich für die erneute Beleidigung eines Polizeibeamten einen Nachschlag in Form von zwei Monaten Freiheitsstrafe abzuholen.

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