Vor dem Amtsgericht

Zoff in der Mittagspause

Betonwerker verletzt Kollegen mit Tritten


Ein Betonwerker zog am Dienstag seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.

Ein Betonwerker zog am Dienstag seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.

Ein Ausraster in der Mittagspause kommt einem 51 Jahre alten Betonwerker aus dem Landkreis teuer zu stehen. Weil er einen Kollegen mit Stahlklappen-Schuhen getreten und verletzt hat, verlor er nach 34 Betriebszugehörigkeit nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern kassierte von der Justiz auch noch einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Den wollte er nicht akzeptieren, so dass er am Dienstag vor Amtsrichterin Birgit Fischer auf der Anklagebank saß.

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