Amtsgericht Cham

Widerstand bei Hausdurchsuchung geleistet


Vier Monate muss der Verurteilte wegen seiner geleisteten Gegenwehr im Gefängnis verbringen.

Vier Monate muss der Verurteilte wegen seiner geleisteten Gegenwehr im Gefängnis verbringen.

War eine Hausdurchsuchung im September vergangenen Jahres in einem Chamer Stadtteil rechtswidrig, weil dem Wohnungsinhaber nicht sofort an der Haustür der Durchsuchungsbeschluss eröffnet worden ist? In diese Richtung jedenfalls hat ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt am Donnerstag im Verfahren gegen seinen Mandanten vor dem Chamer Amtsgericht argumentiert. Für Richterin Birgit Fischer aber war alles im Rahmen des Gesetzes abgelaufen und so kassierte der Angeklagte am Ende eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.

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