Vor dem Landgericht

Terror nach "Liebes-Aus"

36-jähriger Stalker verlässt Gerichtssaal als freier Mann


Da ein Gutachter davon ausgeht, dass der Stalker nicht mehr straffällig wird, muss dieser nicht in die Sicherungsverwahrung.

Da ein Gutachter davon ausgeht, dass der Stalker nicht mehr straffällig wird, muss dieser nicht in die Sicherungsverwahrung.

Ein heute 36-jähriger Maschinenbautechniker aus dem Landkreis Cham glaubte im Frühjahr 2014 über eine Internet-Plattform "die Liebe seines Lebens" kennengelernt zu haben. Doch diese Gefühle waren eher einseitig. Nach einem ersten Kennenlernen teilte ihm seine in Österreich lebende Angebetete per SMS mit, dass sie diese Bekanntschaft beende und keinerlei Kontakt mehr mit ihm wünsche. Doch der verschmähte Verehrer wollte das nicht einsehen.

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