Gemeinderat Schorndorf

Neuhaus kann nicht wachsen


In Neuhaus sollten angrenzende Außenbereichsflächen in den Geltungsbereich der Ortsabrundung einbezogen werden, um eine Bebauung zu ermöglichen. Nun wird das notwendige Verfahren wieder eingestellt.

In Neuhaus sollten angrenzende Außenbereichsflächen in den Geltungsbereich der Ortsabrundung einbezogen werden, um eine Bebauung zu ermöglichen. Nun wird das notwendige Verfahren wieder eingestellt.

Neben dem Aufstellungsbeschluss für das neue Baugebiet Am Glockenhof sind bei der Gemeinderatssitzung weitere Themen auf der Tagesordnung. Für den Ortsteil Neuhaus wird das laufende Verfahren zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung (OAS) eingestellt.

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