Meinung

Alles was Recht ist

Nach Urteil in Cham: Land der Säufer und Kiffer?

Eine Verhandlung am Chamer Amtsgericht zeigt: Drogenschmuggler kommen offenbar mit dem neuen Cannabisgesetz deutlich besser weg als in der Vergangenheit.


Seit Monatsbeginn zählt Cannabis nicht mehr zu den Betäubungs-, sondern zu den Genussmitteln.

Seit Monatsbeginn zählt Cannabis nicht mehr zu den Betäubungs-, sondern zu den Genussmitteln.

Von Redaktion Cham

Wer früher nach Tschechien gefahren ist, dort ein Pfund Marihuana von einem Dealer gekauft und es anschließend gewinnbringend in Deutschland vertickt hat, stand mindestens mit einem Bein im Gefängnis. Jetzt ist das anders. Selbst in Bayern mit seiner deutlich restriktiveren Rechtsprechung als in anderen Bundesländern reicht es gerade noch zu Bewährungsstrafen. Das neue Cannabisgesetz macht's möglich.

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