Lohberg/Regensburg

Luchstötung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage


Im Fall der im Lamer Winkel getöteten Luchse erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. (Symbolbild)

Im Fall der im Lamer Winkel getöteten Luchse erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Im Fall der 2015 getöteten Luchse erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 53-Jährigen aus dem Landkreis Cham.

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2015 wurden im Lamer Winkl die abgetrennten Pfoten zweier Luchse gefunden. Die Ermittlungen führten zu einem 53-Jährigen aus dem Landkreis. Ihm konnte zwar nicht nachgewiesen werden, dass er die Luchse, zu denen die gefundenen Pfoten gehört hatten, getötet hatte - wohl aber, dass er mit einer Lebendfalle einen Luchs gefangen und anschließend erschossen hatte.

Bei dem Mann wurden neben Luchsohren und Luchspfoten ein Wurfstern und ein Nachtsicht/zielgerät gefunden. Deshalb lautet die Anklage, neben vorsätzlichem Nachstellen und Töten eines wild lebenden Tieres einer streng geschützten Art, auf unerlaubten Waffenbesitz.

Der Fall wird vorraussichtlich vor dem Chamer Amtsgericht verhandelt.