Lohberg

Berufung im Fall der Luchstötung


Revision im Luchsprozess

Revision im Luchsprozess

Ein Berufungsverfahren im Luchsprozess steht an: Nach der Verurteilung eines Mannes aus dem Lamer Winkel zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro im September vergangenen Jahres wird der Prozess vor dem Landgericht Regensburg am nächsten Montag neu aufgerollt. Staatsanwaltschaft und Angeklagter legten Rechtsmittel ein.

Das Amtsgericht Cham hatte einen 54-Jährigen wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe, vorsätzlichen Nachstellens und Zerstörens eines wildlebenden Tiers einer streng geschützten Art zu der Geldstrafe verurteilt.

Das Amtsgericht Cham hatte festgestellt, dass der Mann verbotenerweise ein Nachtsichtgerät für Schusswaffen besessen hat. Außerdem stellte er nach Ansicht des Gerichts eine Falle für Luchse auf, um diese lebendig zu fangen und zu töten. Dies soll ihm auch gelungen sein. Er tötete das Tier nach Ansicht des Amtsgerichts mit einer Faustfeuerwaffe.

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, zumal in dem Zusammenhang vier abgetrennte Luchspfoten ausgelegt wurden. Einem Zeugen gegenüber sprach der Mann von mehreren Wildtiertötungen, weshalb die Ermittlungen gegen ihn anliefen. Einer der Männer, mit denen er sich unterhielt, war allerdings fachlich auf dem Gebiet geschützter Tierarten nicht unbeleckt.

Der Mann hatte einen Beratervertrag des Bayerischen Rundfunks in der Tasche. Der Zeuge hörte genau zu, machte sich Notizen und marschierte später zur Polizei, um Anzeige zu erstatten.