Erweiterter Präsenzunterricht im Landkreis Cham

Inzidenzwerte unter 100 ermöglichen wieder andere Wege


Der Landkreis Cham lässt wieder vermehrt Präsenzunterricht zu.

Der Landkreis Cham lässt wieder vermehrt Präsenzunterricht zu.

Von Redaktion idowa

Erweiterter Präsenzunterricht ab Montag Kindertagesbetreuung und außerschulische Bildungsangebote unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, schreibt das Landratsamt Cham am Freitag in einer Pressemitteilung.

Mit Blick auf den seit 9. Februar stabil unter 100 liegenden 7-Tage-Inzidenzwert für Neuinfektionen mit dem Coronavirus gehe das Landratsamt Cham davon aus, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham auch noch am Montag, 22. Februar, unter dem Wert von 100 liegen wird.

Damit treten an diesem Tag die dann geltenden Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Schulen Zusätzlich zu den Abschlussklassen von Gymnasien, FOS/BOS und beruflichen Schulen findet für folgende Schulen und Jahrgangsstufen oder Schulklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt:

  • An den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen
  • An den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
  • An den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
  • In den Abschlussklassen der übrigen Schulen wie Real-, Mittel- und Wirtschaftsschulen

Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten bleibe es demnach bei Distanzunterricht. Kindertagesbetreuung Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist mit einem Schutz- und Hygienekonzept zulässig. Die Betreuung darf nur in festen Gruppen erfolgen. Außerschulische Bildungsangebote Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.