Inzidenz im Landkreis Cham stabil unter 100

Lockerungen ab 20. Mai


Ab Freitag, 21. Mai, wird wahrscheinlich die Außengastronomie im Landkreis Cham öffnen dürfen. Die Gäste müssen jedoch einen negativen Coronatest vorlegen. Dagegen entfällt die Testpflicht im Einzelhandel.

Ab Freitag, 21. Mai, wird wahrscheinlich die Außengastronomie im Landkreis Cham öffnen dürfen. Die Gäste müssen jedoch einen negativen Coronatest vorlegen. Dagegen entfällt die Testpflicht im Einzelhandel.

Von Redaktion Cham

Der Landkreis Cham hat seit fünf Tagen einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100. Am 18. Mai liegt der Wert bei 81,3. Damit sind in dieser Woche einige Lockerungen der Corona-Beschränkungen möglich. Zum einen treten ab Donnerstag, 20. Mai, die Regelungen der sogenannten Notbremse außer Kraft. Die nächtliche Ausgangssperre fällt weg, es können sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, die Schulen und Kitas öffnen, körpernahe Dienstleistungen sind zulässig, im Einzelhandel fällt der Test weg, es gibt Erleichterungen für Kulturstätten, den Sport und die außerschulische Bildung.

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