Amtsgericht Cham

Holländer leugnet Import von Kampfhund-Welpen


Am Ende darf der Holländer froh sein, dass ihm seine Lügen nicht straferschwerend angerechnet werden.

Am Ende darf der Holländer froh sein, dass ihm seine Lügen nicht straferschwerend angerechnet werden.

In der Oper kennt man den "fliegenden Holländer", vor dem Chamer Amtsrichter gibt ein 32 Jahre alter Personaldisponent aus den Niederlanden an diesem Tag den "lügenden Holländer". Bis zur letzten Sekunde des Prozesses bestreitet er, einen Bulgaren mit dem in Deutschland verbotenen Import von sechs Kampfhund-Welpen aus Rumänien beauftragt zu haben. Er rückt auch nicht davon ab, als der Spediteur ihm Auge in Auge gegenübersitzt und die Beschuldigung wiederholt. Am Ende darf der Holländer froh sein, dass ihm seine Lügen nicht straferschwerend angerechnet werden.

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