Amtsgericht Cham
Handydiebstahl kann nicht nachgewiesen werden
26. März 2023, 14:50 Uhr aktualisiert am 26. März 2023, 16:42 Uhr
![Die Staatsanwältin sieht den Vorwurf des Diebstahls als nicht nachgewiesen an.](https://www.idowa.de/imgs/04/3/7/3/5/9/tok_38c0a6d20f6c522dc15e1f664eb43edb/w800_h450_x512_y288_377c90e0-5821-4031-b11b-4add9e4d7202_1-f8435d37c3755a34.jpg)
dpa
Die Staatsanwältin sieht den Vorwurf des Diebstahls als nicht nachgewiesen an.
Von
Wolfgang Fischer
Ob ein Geist im Spiel war oder es sich um einen Fall von Telekinese handelte, ist im Prozess gegen einen arbeitslosen Zahnarzt aus Oberbayern vor dem Chamer Amtsgericht ungeklärt geblieben. Jedenfalls wurde der 55-Jährige vom Vorwurf, einer Taxifahrerin aus deren Wagen das Mobiltelefon gestohlen zu haben, freigesprochen.
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