Vor dem Schöffengericht

Haarscharf am Knast vorbei

Der temporären "Vergesslichkeit" eines Drogenkäufers sei Dank


Eine Bewährungsstrafe verhängte das Chamer Schöffengericht wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige.

Eine Bewährungsstrafe verhängte das Chamer Schöffengericht wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige.

Drogen an Minderjährige zu verticken, ist, selbst wenn es sich "nur" um Marihuana handelt, alles andere als ein Kavaliersdelikt. Dass ein 35 Jahre alter Koch, der genau das getan hat, nicht ins Gefängnis muss, hat er der temporären "Vergesslichkeit" des Hauptbelastungszeugen zu verdanken.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat