Vom Arbeitsgericht
Geplatzter Vergleich kann teuer werden
8. August 2019, 18:30 Uhr aktualisiert am 8. August 2019, 18:30 Uhr
Von
Jasmin Gassner
Rechtsanwalt Christoph Treml hat am Donnerstag eine denkbar unglückliche Aufgabe. "Kein Vergleich", hatte ihm sein Mandant, eine beklagte Firma im Lebensmittelhandel, mit auf den Weg gegeben. Es ging um eine Kündigungsschutzklage, die eigentlich bereits mit einem Vergleich vom Tisch gefegt worden war. Blöd bloß, dass sich die Parteien dann doch nicht darauf einigen konnten. Also: Alles auf Anfang.
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