Arbeitsgericht

Geheimniskrämerei bei Continental

Betriebsrat gab Stellenplan weiter: Geschäftsführung will das gerichtlich unterbinden


Continental stand vor dem Chamer Arbeitsgericht.

Continental stand vor dem Chamer Arbeitsgericht.

Was macht ein Geheimnis aus? Und wer darf es wann wem verraten? Diese Fragen haben am Mittwoch Vertreter der Firma Continental in Roding vor das Arbeitsgericht in Cham geführt. Die Geschäftsführung wollte erreichen, dass der Betriebsrat keine konkreten Zahlen mehr weitergeben darf, die den Stellenabbau betreffen. Diese seien als Betriebsgeheimnis einzustufen. Eine Forderung, die sowohl bei den Arbeitnehmervertretern, als auch bei Richter Dietmar Striegan auf wenig Verständnis stieß.

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