Amtsgericht Cham
Gastronomen bestreiten Betrugsabsicht
29. August 2021, 6:00 Uhr aktualisiert am 29. August 2021, 6:00 Uhr
Das Strafrecht kennt viele Delikte, die geahndet werden, obwohl der Täter sie unabsichtlich verübt hat. Betrug zählt nicht dazu. Um diesen Straftatbestand zu verwirklichen, muss der Betrüger vorsätzlich handeln. Und genau im Nachweis dieser Betrugsabsicht liegt häufig die Krux für die Justiz. Wie im Fall eines Gastronomenehepaars aus dem Landkreis Cham, das seinen Pizzaschachtellieferanten nicht bezahlt hat, aber jeglichen Betrugsvorsatz bestreitet. Amtsrichterin Birgit Fischer macht jetzt das große Fass auf, um der Sache auf den Grund zu gehen.
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