55.000 Euro Schaden

Further zahlt für Ex-Frau in Rentenkasse, die seit 22 Jahren tot ist

Die kuriose Geschichte eines Further Pensionisten, an dessen Geschiedene posthum Versorgungsausgleich floss. Nun möchte er das Geld zurück, doch das scheint aussichtslos.


Ein Teil des Briefwechsels zwischen der Rechtsanwaltskanzlei "T&P" in Cham und der Deutschen Rentenversicherung sowie des Landesverwaltungsamts Berlin. Doch selbst nach einem Jahr gibt keine der beiden Behörden Auskunft, wo das von Franz H. über zwei Jahrzehnte zu viel abgezogene Geld verblieben ist.

Ein Teil des Briefwechsels zwischen der Rechtsanwaltskanzlei "T&P" in Cham und der Deutschen Rentenversicherung sowie des Landesverwaltungsamts Berlin. Doch selbst nach einem Jahr gibt keine der beiden Behörden Auskunft, wo das von Franz H. über zwei Jahrzehnte zu viel abgezogene Geld verblieben ist.

Franz H. (Name geändert) dürfte ziemlich überrascht gewesen sein, als er im Januar vergangenen Jahres vom Tod seiner Ex-Frau erfuhr. Nicht nur wegen ihres Ablebens, sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass ihr Todestag zu diesem Zeitpunkt bereits 22 Jahre zurücklag - und er für sie all die Jahre Versorgungsausgleich bezahlt hat. Um die 55.000 Euro sind dem Pensionär dadurch über den Daumen gepeilt zu viel abgezogen worden. Seit über einem Jahr versucht er nun mit Hilfe seiner Anwältin, das Geld zurückzubekommen. Doch seine Chancen tendieren gegen null.

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4 Kommentare:


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Frank H.

am 25.02.2024 um 10:53

Ist hier nicht einmal sicher, ob die Rentenkasse überhaupt gezahlt hat ? Wenn ja müsste es doch zumindest ein Nachlasskonto geben, auf das gebucht wurde, und das Geld liegt noch dort oder wurde von Erben abgehoben. Wenn nein, wären die Kürzungen der Rentenkasse unberechtigt und daher unverschämt. Nun, es waren Berliner, die bekommen ja auch keine ordentliche Wahl auf die Reihe. Es lebe der Punk !



Albin Michael L.

am 22.02.2024 um 19:00

Wenn ihn die Rentenkasse nicht unterrichtet hat, daß seine Ex-Frau verstorben ist und er in dem Wissen, daß sie noch lebt, weitergezahlt hat, ist das in meinen Augen Betrug und es kann der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. Ich an seiner Stelle würde Klage erheben!



Albin Michael L.

am 23.02.2024 um 09:34

Wenn Sie keinen Kontakt zu Ihrer Ex-Frau mehr pflegen, finde ich es als Witz, wenn Sie monatlich nachfragen müssen, ob sie noch lebt. Hier sollte die Regierung einschreiten und diesem unseriösen Treiben ein Ende bereiten! Wären Sie noch mit ihr verheiratet und wäre sie vor Jahren schon verstorben, Sie aber trotzdem ihre Rente/Pension noch "einkassierten", was denken Sie, wie schnell da die Rentenkasse wäre und Sie zur Rechenschaft ziehen würden! Ich bin kein Experte, aber ich stelle mir das so vor!



Thomas L.

am 23.02.2024 um 08:26

Hallo, danke für Ihren Kommentar: Leider ist es definitiv so, dass der Pensionist über das Ableben seiner Ex-Frau nicht automatisch informiert wird. Er muss von sich aus nachfragen.



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