Amtsgericht Cham

Feilschen um geringere Geldstrafe


Lebensgefährten müssen vor Gericht aussagen.

Lebensgefährten müssen vor Gericht aussagen.

Nahe Angehörige, wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte, Kinder und andere Personen, die in gerader Linie mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind, haben in Deutschland vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen also nicht aussagen und brauchen dafür auch keinen Grund anzugeben. Das gilt jedoch nicht für Lebensgefährten, auch wenn sie schon viele Jahre zusammen sind. Und genau das hat jetzt einen in der Gastronomie tätigen Further in die Bredouille gebracht und ihn letztlich 1.950 Euro gekostet.

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