Cham

Faustschlag im Gerichtssaal - 40-Jährige verurteilt


Foto: dpa

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Von bs

Familienzwist endet mit Faustschlag: Im September 2012 ist das Sorgerecht einer 40-jährigen Hausfrau für ihre vier Kinder vor dem Chamer Amtsgericht verhandelt worden. Ein 44-jähriger Mann aus dem Landkreis Altötting, der Vater eines der Kinder, hatte das Sorgerecht beantragt. Dabei hat er die Chamerin mit seinen Äußerungen so in Rage gebracht, dass sie sich noch im Gerichtssaal zu einem Schlag in das Gesicht des Mannes hinreißen ließ. Dieser hat den Hieb noch mit der Hand abwehren können, so dass er nicht verletzt worden ist.

Am Donnerstag musste sich die 40-jährige Hartz-IV-Empfängerin nun vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann habe während der Verhandlung im vergangenen Jahr Lügengeschichten erzählt und nach acht Jahren das Sorgerecht für das Kind beantragt, obwohl er sich zuvor nie um den Jungen gekümmert hatte, sagte sie dabei: "Er hat nie nach dem Kind gefragt." Doch sie sei so wütend und aufgebracht gewesen, dass sie auf den 44-jährigen Straßenbauer losgegangen ist und mit der Faust auf ihn eingeschlagen hat. Ihr Anwalt hatte noch versucht, sie zurückzuhalten.

In der damaligen Sitzung des Familiengerichts hat Richter Erich Vogel der Frau bereits eine Ordnungshaft von drei Tagen aufgebrummt. Da sie auch eine Geldstrafe aus einer früheren Verurteilung nicht bezahlt hatte, musste sie gleich noch einige Wochen Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Erst vor kurzem wurde sie wieder entlassen, erzählte sie.

Der Mann hat nach dem Angriff Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frau sei seiner Meinung nach die ganze Verhandlung über aggressiv gewesen und habe ihm zielgerichtet einen Schlag in das Gesicht verpasst. Da er noch versuchte hatte, den Hieb abzufangen, sei er unverletzt geblieben.

Weil die Angeklagte bereits wegen mehreren Voreintragungen und Drogendelikten aufgefallen sei, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Da es sich um eine versuchte Körperverletzung handle und der Hieb aus einer angespannten und emotionalen Situation heraus erfolgt ist, verurteilte Strafrichter Andreas Lecker die 40-jährige Frau am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Außerdem habe sich das Geständnis der Chamerin positiv ausgewirkt. Des Weiteren müsse sie eine stationäre Therapie machen. Alle vier Kinder sind inzwischen in einem Heim untergebracht.