Fitnessstudio-Debatte
Erfolg für Chamer Betreiber währt nur kurz
13. November 2020, 19:42 Uhr aktualisiert am 13. November 2020, 19:42 Uhr
Von
Sonja Moser
Der Erfolg währte nur kurz: Im Zuge einer Klage hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof die lockdownbedingte Schließung der Fitnessstudios für unzulässig erklärt. Geklagt hatte das Chamer Sportstudio Fitness Lounge. Trotz des neuen bayernweiten Verbots von Indoorsport im Generellen hat Geschäftsführer Martin Hiebl die Hoffnung nicht verloren.
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