Kein rechtsfreier Raum

Ein Rodinger Jurist erklärt, welche Bemerkungen im Internet teuer werden können

Auf den Bewertungsportalen im Internet wird vieles beurteilt - vom Hotelessen bis zur Schreinerleistung. Aber für Meinungsäußerungen gibt's Grenzen, warnt Rechtsanwalt René Knoll.


Ob Urlaub oder Handwerkerbesuch: Die Internet-Bewertungen bestimmen mittlerweile fast alle Lebensbereiche.

Ob Urlaub oder Handwerkerbesuch: Die Internet-Bewertungen bestimmen mittlerweile fast alle Lebensbereiche.

Im Netz sind Sterne wichtig. Fünf Sterne sind die Bestnote, mit denen ein tolles Essen im Restaurant oder ein fleißiger Handwerker auf den diversen Bewertungsportalen öffentlich belohnt werden. Aber es gibt eben auch das Gegenteil. Dann fallen Sätze wie "Der Schreiner hat keine Ahnung von seinem Handwerk und ist unfreundlich." Ein Urteil, das sich ein Betroffener gefallen lassen muss? Einfach abhaken und wegklicken? Nicht unbedingt. "Diese Meinungsäußerung ist rechtswidrig", sagt René Knoll, Rechtsanwalt in Roding, und spricht im Falle des Schreiner-Posts vom Tatbestand einer Schmähung. "Eine sachliche Auseinandersetzung mit einer Leistung ist in dem Fall nicht mehr gewährleistet. Es steht vielmehr die Herabwürdigung einer Person im Vordergrund." So eine Schmähkritik kann sogar den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen.

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