PI Furth im Wald

Diebe mit Waffen im Gepäck


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Redaktion idowa

Furth im Wald: Vorfahrtsunfall

Am Mittwochmittag bog der Fahrer eines Dacias vom Eichertweg in den Glashüttenweg ein und übersah dabei einen vorfahrtsberechtigten Nissan. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, an beiden Fahrzeugen entstand Schaden in Höhe von rund 3.500 Euro.

Furth im Wald: Diebe mit Waffen im Gepäck

Am Mittwochabend, kurz vor Ladenschluss, entwendeten zwei Bürger aus dem Nachbarland mehrere Jacken von einem Kleiderständer im Außenbereich eines Sportgeschäftes an der Pfarrstraße. Die Tat beobachtete ein zufällig vorbeikommender Polizeibeamte. Aufgrund der Mitteilung konnten die Diebe kurze Zeit später in unmittelbarer Nähe durch eine Streife der Grenzpolizeigruppe festgenommen werden. Einer der beiden Täter führte ein Pfefferspray und ein Einhandmesser mit. Der Wert der entwendeten Waren beträgt mehrere hundert Euro. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden beide nach erkennungsdienstlicher Behandlung wieder entlassen.

Chamerau: Führerschein war Totalfälschung

Eine Streife der Schleierfahnder kontrollierte am Dienstag einen Auto mit französischer Zulassung. Im Wagen befanden sich drei junge Männer aus Syrien und dem Irak, die in Frankreich gemeldet waren. Alle drei waren zu Besuch in Bad Kötzting und auf dem Rückweg nach Frankreich. Der Fahrer zeigte einen irakischen Führerschein, der von den Fahndern als Totalfälschung erkannt wurde. Wie sich herausstellte, besitzt der Mann keine gültige Fahrerlaubnis. Sein Fahrzeug, ein Hyundai, war seit Anfang Januar in Frankreich nicht mehr zugelassen und auch nicht versichert. Zudem bestanden noch zwei Aufenthaltsermittlungen aus Griechenland und aus Deutschland. Gegen den 27-jährigen Mann leitete die Polizei mehrere Strafverfahren ein. Die Weiterfahrt mit dem Auto wurde untersagt, Führerschein und Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Ein 23-jähriger Mitfahrer konnte sich nur mit einem französischen Reisepass für Flüchtlinge ausweisen, dessen Gültigkeit abgelaufen war. Die weitere Strafverfolgung wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz übernahm die Bundespolizei.