Amtsgericht Cham

Bewährungsstrafe für einen Wiederholungstäter


Weil sich die neuerliche Tat vor dem Kopfstoß gegen einen Türsteher, wegen dem der Angeklagte eine Bewährungsstrafe kassiert hatte, zugetragen hat, ist eine erneute Bewährung naheliegend.

Weil sich die neuerliche Tat vor dem Kopfstoß gegen einen Türsteher, wegen dem der Angeklagte eine Bewährungsstrafe kassiert hatte, zugetragen hat, ist eine erneute Bewährung naheliegend.

Ein Mann hat bereits zum zweiten Mal einem Unschuldigem die Nase gebrochen, aber das Amtsgericht Cham verhängt erneut eine Bewährungsstrafe. Das hat seinen Grund.

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