Vorbereitungen laufen

Besuchsverbot wird gelockert

BRK hat für seine sieben Pflegeheime Regularien für Besucher erlassen


Angehörige dürfen nach festgelegten Regeln ihre Angehörigen in Seniorenheimen wieder besuchen.

Angehörige dürfen nach festgelegten Regeln ihre Angehörigen in Seniorenheimen wieder besuchen.

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) betreibt sieben stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis. Die Verantwortlichen begrüßen die von der Staatsregierung nun geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohner entgegenwirken zu können. Vor allem für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen waren mit dem Besuchsverbot Risiken verbunden.

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