Amtsgericht Cham

Aussage gegen Aussage: Landwirt wird vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen


sized

"Geh runter vom Bulldog, dann schlog i di, dass du nimmer stehn konnst",  soll der Angeklagte gesagt haben. Er und ein weiterer Mann landeten deshalb vor dem Amtsgericht Cham. (Symbolbild)

Dolmetscher sind vor Gericht häufig im Einsatz. Aber nur, wenn Angeklagte oder Zeugen kein Deutsch verstehen. Nun war der Angeklagte in einem Beleidigungsprozess zwar der deutschen Sprache mächtig, verständlich machen konnte er sich aber trotzdem kaum. Das lag zum einen an seinem ausgeprägten Dialekt, zum anderen an seiner undeutlichen Aussprache. Deshalb musste der Verteidiger dolmetschen. Und das klappte ganz gut, denn am Ende stand für seinen Mandanten unter dem Strich ein Freispruch.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat